Grundsätzliches

Die Orchesterordnung des Musikvereins 1974 e.V. Schifferstadt ist für alle Musikerinnen und Musiker* des Blasorchesters und des Jugendorchesters (Aktive) verbindlich.

Sinn und Zweck der Orchesterordnung ist es, allen Orchestermitgliedern ein Hilfsmittel an die Hand zu geben, aus dem klar die Aufgaben, Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten jedes einzelnen im Orchester definiert sind. Daraus kann jedes Mitglied ersehen, was in seiner eigenen Verantwortung liegt, aber auch wer bei darüberhinausgehenden Fragen und Problemen der richtige Ansprechpartner ist.

Ziel ist es, die Organisation im Orchester, von Konzerten etc. zu verbessern, so dass diese Arbeiten die musikalische Weiterentwicklung des Vereins nicht behindern, sondern fördern und unterstützen. Dies wird letztendlich nur gelingen, wenn alle Mitglieder ihre Verantwortung gegenüber dem Orchester erkennen, da ohne die Mithilfe jedes einzelnen die Arbeiten nur schwer erledigt werden können.

Die Orchesterordnung ist gemäß § 5 Abs. (5) der Satzung von den aktiven Mitgliedern und Dirigenten gleichermaßen einzuhalten.

I. Jugendorchester des Musikvereins 1974 Schifferstadt e.V.

  1. Teilnahme beim Jugendorchester

Zum Jugendorchester sind Musiker eingeladen, die mindestens 1 Jahr Instrumentalunterricht erhalten haben und deren Instrumentallehrer die Teilnahme befürwortet. Über die Aufnahme eines Musikers in das Jugendorchester entscheidet der Dirigent des Jugendorchesters.

Die Teilnahme ist kostenlos; u.a. aus versicherungsrechtlichen Gründen müssen die Musiker Vereinsmitglieder sein.

Besetzt sind folgende Instrumente: Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Trompete, Waldhorn, Tenorhorn/ Bariton/ Euphonium, Posaune, Fagott, Tuba, Kontrabass/ E-Bass und Schlagzeug. In Ausnahmefällen können auch weitere Instrumente besetzt sein.

Voraussetzung zur Teilnahme am Jugendorchester ist regelmäßiger Instrumentalunterricht, da ein wesentlicher Teil der Probenarbeit die regelmäßige Vorbereitung der Stücke mit dem Instrumentallehrer darstellt.

  1. Proben des Jugendorchesters

Die regulären Proben finden freitags von 18:00 bis 19:30 Uhr im Vereinsheim statt. Kann eine Probe nicht besucht werden, so ist dies dem Dirigenten mitzuteilen – am besten natürlich im Voraus.

Vor Konzerten sind Sonder- bzw. Registerproben unerlässlich. Zur Vorbereitung von großen Konzerten finden zudem Probenwochenenden in Jugendherbergen statt. Wir wünschen uns, dass alle Mitglieder des Orchesters daran teilnehmen.

Zu den Proben mitzubringen sind: Die vollständige Notenmappe, ein Bleistift und ein Radiergummi, ein Notenständer und zum Schutz des Instrumentes optional ein Instrumentenständer.

Vereinseigene Schlaginstrumente können genutzt werden. Die Schlagzeuger sind für Auf- bzw. Abbau und ggf. den Transport – insbesondere bei Auftritten – verantwortlich.

  1. Dirigent des Jugendorchesters

Der Dirigent leitet alle Proben und Auftritte des Orchesters. Er ist für die Ausbildung des Orchesters verantwortlich. Die musikalischen Ziele stimmt er gemeinsam mit dem erweiterten Vorstand ab.

Pünktlichkeit, Disziplin, Kooperation und Gemeinschaftsgeist werden auch vom Dirigenten verlangt.

Bei Verhinderung beauftragt der Dirigent in Absprache mit dem Vorstand einen Vertreter.

  1. Auftritte des Jugendorchesters

Regelmäßige Auftritte sind die Weihnachtsfeier, das Musikfest am Himmelfahrtstag, der Schnuppertag im Sommer, St. Martin, das Kirchenkonzert und das Jahreskonzert. Daneben wird das Jugendorchester für vielfältige musikalische Umrahmungen engagiert.

Die Termine des Orchesters werden in regelmäßigen Abständen dem Orchester über ein geeignetes Medium mitgeteilt. Ein Orchester ist nur spielfähig, wenn alle Musiker anwesend sind. Falls man bei einem Auftritt verhindert ist, wird um frühzeitige Mitteilung gebeten.

  1. Auftrittskleidung des Jugendorchesters

Die Kleidung bei Auftritten wird dem Anlass entsprechend vorab im Orchester festgelegt, alle Musiker haben sich an diese Kleiderordnung zu halten.

  1. Instrumente des Jugendorchesters

Die Aktiven beschaffen sich ihre Musikinstrumente auf eigene Kosten. Die Pflege und Unterhaltung derselben ist ebenfalls Aufgabe der Aktiven.

Vereinseigene Musikinstrumente können vom Instrumentenwart an Vereinsmitglieder für einen bestimmten Zeitraum gegen Gebühr ausgeliehen werden.

  1. Notenmappen des Jugendorchesters

Die Noten werden leihweise und kostenfrei zur Verfügung gestellt. Auf pflegliche Behandlung der Notenblätter ist zu achten. Eintragungen werden mit Bleistift gemacht. Jeder Musiker sammelt seine Noten alphabetisch in seiner Mappe. Jeder Musiker ist für die Vollständigkeit der Mappe verantwortlich.

Pausiert ein Musiker oder scheidet ein Musiker aus dem Orchester aus, ist die Notenmappe innerhalb von 2 Wochen in gepflegtem Zustand beim Dirigenten abzugeben.

  1. Elternvertreter des Jugendorchesters

Der Verein ist auf die Mitarbeit aller Eltern angewiesen.

Die Aktiven des Jugendorchesters werden durch vier Elternvertreter mit Sitz und Stimme im Vereinsausschuss vertreten. Aufgabe der Elternvertreter ist es, den Dirigenten des Jugendorchesters zu unterstützen, die Jugendlichen bei Veranstaltungen wie Instrumentalvorspiel, Auftritten, geselligen Veranstaltungen usw. zu betreuen. Die Elternvertreter sind in die Beratung der laufenden Vereinsangelegenheiten und die Umsetzung der Beschlüsse des Vereinsausschusses direkt eingebunden.

Die Elternvertreter des Jugendorchesters werden gemäß § 14 der Satzung des Musikvereins 1974 von der Mitgliederversammlung gewählt.

  1. Wechsel vom Jugendorchester in das Blasorchester

Über den Wechsel vom Jugendorchester in das Blasorchester entscheiden die beiden Dirigenten in Absprache. Jeder Jugendorchestermusiker, der neu ins Blasorchester einsteigt, muss regelmäßigen Instrumentalunterricht erhalten und die D1-Prüfung bestanden haben.

Wer in das Blasorchester überwechselt, sollte noch für etwa ein Jahr im Jugendorchester mitspielen. Der genaue Zeitpunkt ist abhängig davon, wie lange der Musiker noch als Stütze im Jugendorchester benötigt wird. Über die Freigabe und über Ausnahmen entscheidet der Dirigent des Jugendorchesters.

Die Aktiven des Jugendorchesters sind verpflichtet, bei einem vom Musikverein 1974 anerkannten Musiklehrer regelmäßig Musikunterricht zu nehmen.

 

II. Blasorchester des Musikvereins 1974 Schifferstadt e.V.

  1. Teilnahmevoraussetzungen beim Blasorchester

Zum Blasorchester sind Musiker eingeladen, die ausreichende Grundkenntnisse im Instrumentalspiel haben. Jeder Musiker, der neu ins Blasorchester einsteigt, muss regelmäßigen Instrumentalunterricht erhalten und muss die D1-Prüfung (oder eine ähnliche Qualifikationen) bestanden haben. Über die Aufnahme eines Musikers entscheidet der Dirigent des Blasorchesters.

Insbesondere aus versicherungsrechtlichen Gründen müssen alle Musiker nach maximal 4 Schnupperproben Vereinsmitglieder werden.

Die Teilnahme ist kostenlos. Im Gegenzug beteiligen sich die Musiker aktiv am musikalischen und nichtmusikalischen Vereinsleben (Feste, Organisatorisches, Pflege des Vereinsheimes etc.).

Der Verein finanziert Dirigent, Noten, Fortbildungsmaßnahmen (D-Lehrgänge, Workshops), besondere Instrumente (Schlagzeug, Bassklarinette, Baritonsax etc.).

Besetzt werden in der Regel folgende Instrumente: Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Trompete, Waldhorn, Tenorhorn/ Bariton/ Euphonium, Posaune, Fagott, Tuba, Kontrabass/ E-Bass und Schlagzeug. Je nach Repertoire können weitere Instrumente hinzukommen.

  1. Dirigent des Blasorchesters

Der Dirigent leitet alle Proben und Auftritte des Orchesters. Er ist für die Ausbildung des Orchesters verantwortlich. Die musikalischen Ziele stimmt er gemeinsam mit dem erweiterten Vorstand ab. Pünktlichkeit, Disziplin, Kooperation und Gemeinschaftsgeist werden auch vom Dirigenten verlangt.

Bei Verhinderung beauftragt der Dirigent in Absprache mit dem Vorstand einen Vertreter.

  1. Proben des Blasorchesters

Die regulären Proben des Blasorchesters finden mittwochs von 19:00 bis 21:00 Uhr im Musikheim statt.

Zu den Proben sind neben dem eigenen Instrument mitzubringen: Die vollständige Notenmappe, Bleistift und Radiergummi, Notenständer und ggf. ein Instrumentenständer.

Vereinseigene Schlaginstrumente können genutzt werden.

Alle Musiker sind für die Ordnung im Probensaal mit verantwortlich.

Kann eine Probe nicht besucht werden, so ist dies beim Dirigenten und beim Registerführer durch ein geeignetes Medium zu entschuldigen – am besten natürlich im Voraus. Der Registerführer ist im jeweiligen Register bekannt.

Vor Konzerten sind unter Umständen Sonder- bzw. Registerproben notwendig. Letzte Proben vor Auftritten sind verpflichtend.

Zur Vorbereitung von großen Konzerten finden zudem Probenwochenenden in geeigneten Unterkünften außerhalb Schifferstadts statt. Es wird gewünscht, dass alle Mitglieder des Orchesters daran teilnehmen.

  1. Auftritte des Blasorchesters

Regelmäßige Auftritte sind das Musikfest am Himmelfahrtstag, St. Martin, die Adventsfeier, das Kirchenkonzert und das Jahreskonzert. Neben den regelmäßigen Auftritten wird das Blasorchester für diverse andere Veranstaltungen engagiert, bei denen die Anwesenheit sämtlicher Musiker und des Dirigenten unerlässlich ist. Daher haben die Auftritte des Blasorchesters für Dirigent und Musiker als Vereinsmitglieder oberste Priorität.

Ein Orchester ist nur dann spielfähig, wenn alle Mitglieder anwesend sind. Unvorhergesehenes Fehlen von Musikern gefährdet die Auftritte des Orchesters. Auftrittsabsagen werden, sobald absehbar, vor dem Auftritt angenommen. Fehlende Musiker sorgen dafür, dass ihre Notenmappen vollständig und sortiert beim Auftritt vorliegt.

Die Termine des Orchesters werden in regelmäßigen Abständen dem Orchester über ein geeignetes Medium mitgeteilt.

  1. Auftrittskleidung des Blasorchesters

Die Kleidung bei Auftritten wird dem Anlass entsprechend vorab im Orchester festgelegt, alle Musiker haben sich an diese Kleiderordnung zu halten.

  1. Instrumente des Blasorchesters

Die Aktiven beschaffen sich ihre Musikinstrumente auf eigene Kosten. Die Pflege und Unterhaltung derselben ist ebenfalls Aufgabe der Aktiven.

Vereinseigene Musikinstrumente können vom Instrumentenwart an Vereinsmitglieder für einen bestimmten Zeitraum gegen Gebühr ausgeliehen werden.

Eine Instrumentenversicherung wird seitens des Vereins nicht abgeschlossen.

Die Schlagzeuger sind für Auf- bzw. Abbau und ggf. den Transport – insbesondere bei Auftritten – verantwortlich und müssen sich gegebenenfalls innerhalb des Vereins frühzeitig Hilfe organisieren.

  1. Notenmappen des Blasorchesters

Die Noten werden leihweise und kostenfrei zur Verfügung gestellt. Auf pflegliche Behandlung der Notenblätter ist zu achten. Eintragungen werden mit Bleistift gemacht. Eintragungen werden sorgfältig und vollständig gemacht, sodass Aushilfsmusiker sie problemlos lesen können.

Jeder Musiker sammelt seine Noten alphabetisch in seiner Mappe. Jeder Musiker ist für die Vollständigkeit der Mappe verantwortlich. Notwendige Ergänzungen sind mit Hilfe des Notenwartes außerhalb der Probenzeit zu machen.

Pausiert ein Musiker oder scheidet ein Musiker aus dem Orchester aus, ist die Notenmappe innerhalb von 2 Wochen in gepflegtem Zustand beim Notenwart abzugeben.

  1. Ämter beim Blasorchester

8.1 Obmann des Blasorchesters

Der Obmann des Blasorchesters stellt als Vertrauensperson das Bindeglied zwischen den Aktiven des Blasorchesters, dem Dirigenten und den gewählten Vereinsvertretern dar. Er unterstützt den Dirigenten bei organisatorischen Aufgaben wie z.B. Terminbekanntgaben etc.

Unterstützt wird er bei seinen Aufgaben von den drei Beisitzern und dem Notenwart des Blasorchesters.

Der Obmann des Blasorchesters hat Sitz und Stimme im erweiterten Vorstand sowie im Vereinsausschuss. Sein Stellvertreter ist der 1. Beisitzer.

8.2 Beisitzer des Blasorchesters

Die Aktiven des Blasorchesters werden durch mindestens drei Beisitzer (1., 2., 3. Beisitzer) aus ihren eigenen Reihen mit Sitz und Stimme im Vereinsausschuss vertreten. Die Beisitzer sind damit in die Beratung der laufenden Vereinsangelegenheiten und die Umsetzung der Beschlüsse des Vereinsausschusses direkt eingebunden. Die Beisitzer übernehmen daneben organisatorische Aufgaben beim Blasorchester und unterstützen den Obmann des Blasorchesters bei der Ausübung seines Amtes.

Der 1. Beisitzer hat zusätzlich Sitz und Stimme im erweiterten Vorstand. Er ist der Vertreter des Obmanns des Blasorchesters.

8.3 Notenwart des Blasorchesters

Der Notenwart bzw. sein Vertreter haben folgende Aufgaben:

  1. Pflege des Notenarchivs
  2. Pflege der digitalen Noteninventarliste
  3. Notenanschaffungen in Absprache mit Dirigent und Vorstand
  4. Ausgabe und Einsammeln von Noten, Notenheften und Konzertmappen in Absprache mit dem Dirigenten
  5. Ausgabe der Notenmappen gegen Unterschrift
  6. Entgegennahme der Notenmappen von ausgeschiedenen Orchestermitgliedern und schriftliche Bestätigung der Vollständigkeit.

Der Notenwart des Blasorchesters hat Sitz und Stimme im Vereinsausschuss.

  1. Wahlen beim Blasorchester

Der Obmann des Blasorchesters, der 1. Beisitzer, der 2. Beisitzer, der 3. Beisitzer und der Notenwart werden spätestens zwei Wochen vor jeder ordentlichen Generalversammlung für die Dauer von zwei Jahren von den Aktiven des Blasorchesters gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der ordentlichen Generalversammlung.

Alle Aktiven des Blasorchesters haben aktives und passives Wahlrecht zu den in Nr. 9 genannten Ämtern.

Die Versammlung der Aktiven beschließt, ob die Wahlen geheim oder durch Handzeichen erfolgen soll. Die Abstimmung muss geheim durchgeführt werden, wenn ein Aktiver dies beantragt. Gewählt ist derjenige, der die meisten gültig abgegebenen Stimmen auf sich vereinen kann.

 

Allgemeines

  1. Instrumentenwart

Der Vereinsausschuss beauftragt bis auf Widerruf eine Person des Vertrauens mit den Aufgaben des Instrumentenwartes.

Der Instrumentenwart ist befugt, vereinseigene Musikinstrumente an Vereinsmitglieder gegen Gebühr für einen bestimmten Zeitraum auszuleihen. Er schließt dazu im Auftrag des Vereins einen Leihvertrag mit dem Mitglied bzw. seinem gesetzlichen Vertreter ab.

Er ist außerdem für die Erhaltung, Reparatur und fachkundige Lagerung von vereinseigenen Musikinstrumenten verantwortlich. Er ist befugt, ausgeliehene Instrumente jederzeit auf ihren Zustand hin zu überprüfen und gegebenenfalls auf Kosten des Ausleihenden in Reparatur zu geben. Unsachgemäß behandelte Instrumente kann er sofort einziehen.

Der Instrumentenwart führt eine Inventarliste über ausgeliehene und gelagerte Instrumente.

  1. Ansprechpersonen für die Orchester

Die aktuelle Liste von Ansprechpartnern des laufenden Kalenderjahres hängt am schwarzen Brett im Vereinsheim aus.

  1. Gültigkeit der Orchesterordnung

Die Orchesterordnung wurde neu überarbeitet und am 20. Februar 2018 vom Vereinsausschuss des Musikvereins 1974 Schifferstadt verabschiedet. Sie ist Teil der Satzung und kann gemäß § 11 Abs. (3) der Satzung nur vom Vereinsausschuss geändert werden. Die bisherige Orchesterordnung vom 22.11.1994 wird mit allen Nachträgen hiermit ungültig

Schifferstadt, den 20.ten Februar 2018

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Die maskuline Form gilt insofern für beiderlei Geschlecht.

Download der Orchesterordnung als PDF-Datei.